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Softwarelizenzvereinbarung von Ajax Systems

Datum des Inkrafttretens: 20.10.2023

Die vorliegende Lizenzvereinbarung (die „Vereinbarung“) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Ajax Systems Distribution Limited Liability Company (TOV „AS Distribution“), einem in der Ukraine ansässigen Unternehmen mit der Firmennummer 42600365 und der eingetragenen Adresse 9 Stepan Bandera Avenue, Kyiv, Ukraine, 04073 (“Ajax”, der „Lizenzgeber“ oder „wir“, je nach Kontext), und einem kommerziellen Nutzer (der „Lizenznehmer“ oder „Sie“, je nach Kontext) der Softwareprodukte von Ajax Systems (die „Software“), z. B. Ajax Pro Desktop.

Durch Ausführung einer Handlung, die in Abschnitt 1.4 der vorliegenden Vereinbarung beschrieben ist, erklären und gewährleisten Sie, dass Sie über die rechtliche Befugnis und Autorität verfügen, eine bindende Vereinbarung zu schließen und die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zu erfüllen, und dass die Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung und den anwendbaren Gesetzen verwendet wird.

1. Einleitende Bedingungen

1.1. Die vorliegende Vereinbarung betrifft ausschließlich die Nutzung der kommerziellen Software von Ajax und gilt nicht für Personen, die Endanwender der Produkte von Ajax sind, es sei denn, es gelten andere Bedingungen, die aus der Art der Anwendung der Software resultieren, oder ein Endanwender wünscht, die Software zusammen mit kommerziellen Partnern von Ajax zu nutzen. In keinem Falle gilt die vorliegende Vereinbarung für die Anwendung von:

  • der Anwendung Ajax Security System; und
  • jeder anderen Software von Ajax, die für Endanwender von Ajax Produkten vorgesehen ist.

1.2. Die Vereinbarung kann zur Bezugnahme in andere Dokumente (Anträge, Vereinbarungen usw.) aufgenommen werden und wird in diesem Falle zu einem festen Bestandteil dieser Dokumente. Im Falle von Diskrepanzen zwischen dem Wortlaut der Vereinbarung und dem relevanten Dokument hat die Vereinbarung den Vorrang, es sei denn, im Dokument ist etwas anderweitig hervorgehoben. Die Vereinbarung und das betreffende Dokument bilden die vollständige Vereinbarung zwischen Ajax und Ihnen, was den Vereinbarungsgegenstand anbelangt, und ersetzt sämtliche vorherigen sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form getroffenen Vereinbarungen, Absprachen und Verständigungen bezüglich des Vereinbarungsgegenstands.

1.3. Bevor Sie eine der in Abschnitt 1.4 der vorliegenden Vereinbarung beschriebenen Handlungen ausführen, sollten Sie die Vereinbarung durchlesen. Im Falle einer Unstimmigkeit mit den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren oder verwenden oder eine der nachstehend beschriebenen Handlungen ausführen, und Sie dürfen die Software und zugehörige Materialien/Daten nicht weiter verwenden.

1.4. Die Einhaltung der Vereinbarung ist während der gesamten Zeit der Nutzung der Software zwingend erforderlich. Es wird vorausgesetzt, dass Sie der Vereinbarung zugestimmt haben und akzeptiert haben, dass die Vereinbarung für Sie bindend ist, falls mindestens eines der folgenden Geschehnisse eintritt:

  • Sie haben ein Dokument unterzeichnet, das sich auf die Vereinbarung bezieht;
  • Sie haben die Software, deren Installationsdatei oder eine Komponente der Software heruntergeladen oder in anderer Weise online oder offline beschafft;
  • Sie haben die Software selbst oder im Auftrag einer anderen Person oder Körperschaft installiert, geöffnet oder in irgendeiner Form verwendet;
  • Sie haben über die Software ein Konto erstellt (sofern dies mit der betreffenden Software möglich ist);
  • Sie haben uns über unsere Website oder Ansprechpartner, die auf der Website angegeben sind, oder über die Software kontaktiert.

1.5. Wir können die Vereinbarung (einschließlich jedes festen Bestandteils davon) und jede Funktion der Software nach eigenem Ermessen und ohne Ihre vorherige Zustimmung von Zeit zu Zeit ändern, ergänzen oder anderweitig modifizieren. Bitte prüfen Sie aus diesem Grunde regelmäßig diese Seite und testen Sie regelmäßig die Software, um sicherzustellen, dass Sie mit allen Änderungen einverstanden sind. Wenn Sie nach der Vornahme von Änderungen die Software oder zugehörige Materialien weiterhin verwenden, gehen wir davon aus, dass Sie die Änderungen und die Vereinbarung akzeptiert haben, es sei denn, es wird gemäß dem für Ajax geltenden Recht direkt von uns verlangt, Ihre ausdrückliche Zustimmung bezüglich solcher Änderungen einzuholen.

1.6. Ajax kann zudem zehn Kalendertage vor der Benachrichtigung, die an Sie per E-Mail gesendet wird, nach eigenem Ermessen eine Zusatz-/Aktualisierungsgebühr für die Verwendung der Software erheben.

2. Erteilung einer Lizenz

2.1. Der Lizenzgeber besitzt alle Eigentumsrechte an der Software. Die Software enthält alle Komponenten der Software für Windows OS, MacOS und andere relevante Plattformen, einschließlich des Quell- und Objektcodes der Serverseite (Back-End), der Clientseite (Front-End) und anderer Programmteile der Software, des Designs, der Grafikelemente, Texte, Klänge und anderer Materialien, die mit der Verwaltung der Software zusammenhängen, sowie relevante Änderungen, Aktualisierungen, Ergänzungen, Erweiterungen usw.

2.2. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllt, erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine einfache, beschränkte weltweite und widerrufliche Lizenz zur Verwendung der Software, damit es möglich ist, entsprechend und gemäß den nachstehend beschriebenen Bedingungen die Sicherheitssysteme zu überwachen und Datenbanken zu verwalten, die Sicherheitsobjekte für den Lizenznehmer enthalten (der „Zweck“).

2.3. Ajax ist der einzige Herausgeber der offiziellen Softwareinstallationsdatei. Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, von Dritten erhaltene Installationsdateien zu verwenden, es sei denn, der Lizenzgeber hat anderweitige Bestimmungen getroffen.

2.4. In Anbetracht der digitalen Natur der Software ist der Lizenzgeber berechtigt, die Software jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, einschließlich der Ausgabe von Softwareaktualisierungen und der Pflege der Software, indem der Lizenznehmer mittels einer Bekanntgabe auf der offiziellen Website des Lizenzgebers oder per E-Mail benachrichtigt wird.

2.5. Gemäß der vorliegenden Vereinbarung oder anderen Dokumenten werden keine Rechte an geistigem Eigentum an der Software an den Lizenznehmer übertragen (veräußert).

2.6. Die vorliegende Vereinbarung enthält keine stillschweigenden Rechte, Bedingungen oder Bestimmungen. Das bedeutet unter anderem, dass keine Rechte, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber ausdrücklich nicht gewährt werden, in irgendeiner Form durch die vorliegende Vereinbarung als gewährt anzusehen sind, und dass keine Bestimmung, die nicht direkt von der vorliegenden Vereinbarung ausgeschlossen ist, als in die Vereinbarung eingeschlossen zu betrachten ist.

2.7. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit das Recht auf Verwendung von Markenzeichen und eines Logos des Lizenznehmers als Partner des Lizenzgebers, das der Lizenznehmer auf der offiziellen Website des Lizenzgebers und in Marketing- und Werbematerialien veröffentlichen kann.

2.8. Da der Ruf des Lizenzgebers von höchster Bedeutung ist, darf der Lizenznehmer keine Handlungen vornehmen, die das Image, die Marke, den Ruf, die Produkte und Dienstleistungen des Lizenzgebers oder eines Mitgliedsunternehmens der AJAX SYSTEMS Gruppe negativ beeinflussen oder in einem negativen oder herabwürdigenden Licht erscheinen lassen, weder innerhalb noch außerhalb der Laufzeit der Vereinbarung und ohne jegliche zeitliche Begrenzung.

2.9. Sollte der Lizenznehmer gegen eine der Vereinbarungsbedingungen verstoßen oder die Erfüllung vermeiden, ist der Lizenzgeber berechtigt, dem Lizenznehmer mit sofortiger Wirkung die Lizenz zu entziehen bzw. abzuerkennen.

3. Geltungsbereich der Lizenz

3.1. Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software entsprechend dem Zweck wie folgt zu verwenden:

  • Beziehen der Softwareinstallationsdatei vom Lizenzgeber und Installation auf den Geräten;
  • Nutzung der Funktionen der Software in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Lizenzgebers und der Softwarebedienungsanleitung mit den vom Lizenzgeber angegebenen Mitteln und in der vom Lizenzgeber beschriebenen Art und Weise;
  • Erstellen und Verwenden des Softwarekontos (das „Konto”), sofern dies mit der betreffenden Software möglich ist;
  • Gewährung von Zugang zu den Unterkonten des Kontos für Mitarbeiter des Lizenznehmers;
  • Hinzufügen und Verwalten neuer Objekte (Hub-Zentralen) zum Konto, sofern dies mit der betreffenden Software möglich ist.

3.2. Wenn auf die Software zutreffend, ist das Konto der virtuelle Raum des Lizenznehmers innerhalb der Software; der Lizenznehmer darf nur dann auf das Konto zugreifen, wenn er die Verifizierung besteht. Es gelten folgende Regeln:

  • Der Lizenznehmer stellt ausschließlich zuverlässige und genaue Daten bereit und verwendet nicht die Daten eines Dritten ohne dessen Zustimmung für die Verifizierung oder Erstellung des Kontos oder die Verwendung der Software;
  • Der Lizenznehmer hält die von ihm bereitgestellten Daten während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung auf dem neuesten Stand;
  • Im Falle einer Änderung der Daten des Lizenznehmers, die vom Lizenzgeber bereitgestellt werden, benachrichtigt der Lizenznehmer den Lizenzgeber innerhalb von drei Geschäftstagen ab dem Änderungsdatum und sendet die berichtigten Daten und eine Kopie der Dokumente;
  • Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Sicherheit und Speicherung der Kontoanmeldeinformationen und muss diese vor dem Zugriff durch Dritte schützen; Der Lizenzgeber trägt keinerlei Verantwortung für die Verwendung dieser Zugriffsdaten durch Dritte;
  • Alle Handlungen, die über das Konto des Lizenznehmers ausgeführt werden, werden als vom Lizenznehmer ausgeführt betrachtet;
  • Das Konto kann Unterkonten der Mitarbeiter des Lizenznehmers mit verschiedenen Stufen des Zugangs zur Software enthalten. Alle Handlungen, die von Mitarbeitern des Lizenznehmers über die Software getätigt werden, oder Befehle, die an Ajax übermittelt werden, werden als durch den Lizenznehmer getätigt bzw. übermittelt betrachtet und sind für den Lizenznehmer von rechtlicher Bedeutung.

3.3. Dem Lizenznehmer ist untersagt:

  • Unterlizenzen zu erteilen, gemäß der vorliegenden Vereinbarung erhaltene Rechte an Dritte zu übertragen oder Rechte ohne vorherige Genehmigung des Lizenzgebers an Dritte abzugeben;
  • Rechte an der Software oder an Komponenten der Software und an Software, die mit der Software identisch oder dieser ähnlich ist, im Namen des Lizenznehmers oder eines Dritten amtlich einzutragen oder eine solche Aktivität zu unterstützen bzw. dazu Beihilfe zu leisten;
  • die Software zur gemeinsamen Nutzung zugänglich zu machen oder in anderer unberechtigter Weise zu verwenden;
  • die Software abzuändern, Software als von Menschen oder Maschinen lesbaren Quellcode einzusetzen, Programmcode (Objektcode) aus der Software zu extrahieren;
  • die gesamte Software oder einen Teil davon zu disassemblieren, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder abgeleitete Werke auf der Basis der Software oder eines Teils davon zu erstellen oder zu versuchen, einen dieser Vorgänge auszuführen;
  • die Software zu zergliedern oder Elemente/Objekte aus der Software zu extrahieren;
  • die Software oder einen Teil bzw. eine Komponente der Software zu kopieren;
  • Mechanismen oder eine andere Software bzw. Skripte zu verwenden, die direkt oder indirekt mit der Software interagieren und zu denen der Lizenznehmer gemäß der Vereinbarung keinen Zugang hat;
  • die elektronische Unversehrtheit der Software zu beeinträchtigen, in irgendeiner Form zu versuchen, den Schutz der Software zu überwinden oder Schadsoftware zu verbreiten, die dem Lizenzgeber, der Software oder einem anderen Lizenznehmer/Kunden oder Partnern von Ajax schaden könnte;
  • innerhalb der Software vorhandene Informationen offenlegen, unter anderem Informationen, die infolge der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer erstellt wurden; und
  • die Verwendung der Software in anderer Form als in Abschnitt 3.1 der vorliegenden Vereinbarung angegeben.

3.4. Zur Vermeidung von Unklarheit gilt: Gemäß der vorliegenden Vereinbarung dürfen Sie ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers weder die Lizenz, noch eines Ihrer Rechte, noch eine Ihrer Verpflichtungen abtreten oder übertragen.

4. Garantien, Haftungsausschlüsse und Beschränkungen

4.1. Die Software wird „ohne Mängelgewähr“ und „wie verfügbar“ geliefert. Das bedeutet, dass der Lizenzgeber nicht dafür garantiert, dass die Software rechtzeitig, fehlerfrei und regelmäßig bereitgestellt wird. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software auf allen Geräten und unter allen speziellen Bedingungen einwandfrei funktioniert. Der Lizenzgeber garantiert nicht für spezifische Ergebnisse aus der Verwendung der Software.

4.2. Im gesetzlich relevanten Umfang sind wir und andere Personen (Mitarbeiter, Auftragnehmer, Teilhaber, Vertreter, Repräsentanten, Partner, andere Repräsentanten und Rechtsberater) nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten oder Auslassungen in Informationsmaterialien und spezielle indirekte oder Folgeschäden, Gewinn-, Verkaufs-, Geschäfts- oder Ertragsverluste, Betriebsunterbrechungen, Verluste erwarteter Einsparungen, Verluste oder Beschädigungen von Daten oder Informationen oder Verluste von Geschäftsmöglichkeiten, jegliche Reputations- oder Ansehensschäden infolge von oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unfähigkeit der Verwendung der Software oder relevanter Materialien, jegliche Schädigungen, Schaden, Forderungen und andere Handlungen, die in jeder Phase der Verwendung der Software getätigt werden könnten.

4.3. Der Lizenznehmer verwendet die Software auf eigenes Risiko. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für jeden Verlust oder Schaden, der durch den Lizenznehmer oder Dritte verursacht wird und aus der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer resultiert.

4.4. In vollem gesetzlichen Umfang ist die maximale Gesamthöhe, für die wir vertraglich, im Falle einer unerlaubten Handlung (einschließlich Versäumnis) oder anderweitig im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung haftbar sind, auf 1.000 USD begrenzt.

4.5. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Daten über die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu verarbeiten und zu analysieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der vom Lizenznehmer bei Endbenutzern installierten Ajax Produkte, den Typ dieser Produkte, die Region und den Zeitpunkt der Installation, in Übereinstimmung mit Artikel 5 dieses Vertrags. Als Ergebnis dieser Verarbeitung kann der Lizenzgeber direkt mit dem Lizenznehmer zu kommerziellen und Marketingzwecken sowie zur Verbesserung der Benutzererfahrung und anderer Bedürfnisse kommunizieren. Für den Fall, dass der Lizenzgeber durch die Datenverarbeitung Zugang zu Endbenutzerdaten erhält, unterliegt diese Verarbeitung den Ajax Datenschutzrichtlinien.

5. Vertraulichkeit

5.1. Jede Partei bestätigt, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die von der anderen Partei im Rahmen von oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung erhalten werden, ausschließlich zur Erfüllung der Verantwortlichkeiten der Partei gemäß der vorliegenden Vereinbarung verwendet werden. Jede Partei hält solche Informationen geheim. Außerdem ist keine der Parteien berechtigt, solche Informationen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

5.2. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen und Dokumente, die von der einen Partei in irgendeiner Form an die andere Partei weitergegeben werden, den Parteien gehören und von den Parteien gemäß der vorliegenden Vereinbarung während der Erfüllung von Verpflichtungen verwendet oder beschafft werden.

5.3. Außerdem können vertrauliche Informationen unter anderem Ideen, Konzepte, Geschäftspläne, Erfindungen, Entdeckungen, Formeln, Produktionsprozesse, Entwicklungslösungen, Spezifikationen, Prototypen, Modelle, Verbesserungen, Anwendungen, technische Daten und Namen enthalten, unabhängig davon, ob diese in irgendeiner Form patentiert, eingetragen oder anderweitig geschützt sind.

5.4. Jede Partner legt keine vertraulichen Informationen offen, die von der anderen Partei während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung und drei (3) Jahre nach Beendigung der Vereinbarung erhalten werden.

6. Laufzeit und Beendigung. Geltendes Recht und Beilegung von Streitfällen

6.1. Die Vereinbarung wird am Datum des Inkrafttretens wirksam und bleibt bis zur Kündigung durch eine Partei und in jedem Falle bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen der Parteien wirksam.

6.2. Neben allgemeinen Gründen für eine im Gesetz verankerte Kündigung kann die Vereinbarung in folgenden Fällen gekündigt werden:

  • aus jedem Grund durch den Lizenznehmer innerhalb von zehn Tagen nach schriftlichem Bescheid an den Lizenzgeber;
  • durch sofortige Benachrichtigung durch den Lizenzgeber im Falle einer Verletzung einer Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung durch den Lizenznehmer;
  • durch den Lizenzgeber, falls der Lizenznehmer die abgeänderten Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung/die Gebühren wie in den Abschnitten 1.5 und 1.6 der vorliegenden Vereinbarung dargelegt nicht akzeptiert, wodurch die Vereinbarung am Datum des Inkrafttretens der nachträglichen Änderungen als gekündigt gilt.

6.3. Bestimmung 5 der vorliegenden Vereinbarung ist als unabhängig zu betrachten und bleibt nach Beendigung, Kündigung oder Hinfälligkeit der Vereinbarung gültig.

7. Benutzererklärung

Durch die Nutzung der AJAX Produkte und Software erklären Sie sich mit den folgenden Bestimmungen einverstanden:

7.1. Sie nutzen die Produkte und Software auf ethische und legale Weise und in Übereinstimmung mit internationalen und anwendbaren nationalen Gesetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz personenbezogener Daten, geistiges Eigentum, internationale Sanktionen, etc.

7.2. Sie stellen AJAX korrekte und aktuelle Informationen zur Verfügung und verpflichten sich, diese bei Bedarf zu aktualisieren.

7.3. Sie verwenden Ihren echten Namen, Ort und andere Informationen.

7.4. Sie nutzen die Produkte und die Software nicht unter Verwendung der Identität einer anderen Person oder einer fiktiven Identität, auch nicht zum Zwecke der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Ländern, die unter den Sanktionen der Vereinigten Staaten, der EU, der Ukraine, der Republik Zypern und anderer Länder stehen.

7.5. Sie erklären sich damit einverstanden, dass AJAX das Recht hat, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen, wenn der Lizenznehmer und/oder Mitglieder des Lizenznehmers, der letztendliche oder wirtschaftliche Eigentümer des Lizenznehmers auf die Sanktionslisten der Aufsichtsbehörden der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Republik Zypern, der Ukraine, der Europäischen Union gesetzt werden und Sanktionsmaßnahmen gegen den Lizenznehmer verhängt werden.

8. Verschiedenes

8.1. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer speziellen Bestimmung der Vereinbarung hat keinen Einfluss auf andere Bestimmungen der Vereinbarung, und diese werden in jeder Hinsicht so ausgelegt, als wenn eine solche ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht berücksichtigt worden wäre. Die Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung demonstriert das volle Verständnis des Gegenstands und der Bedingungen seitens der Parteien.

8.2. Nichts in der Vereinbarung ist dazu bestimmt, in irgendeiner Form eine Partnerschaft, Anwerbung oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen Ihnen und uns herzustellen. Sie und wir sind keine Vertreter, weder Sie noch wir können im Namen des anderen oder als Vertreter des anderen Verträge abschließen oder andere Dokumente unterzeichnen/Geschäfte tätigen.

8.3. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte über support@ajax.systems.