Software-Lizenzvereinbarung von Ajax Systems
Inkrafttreten: 20. Oktober 2023
Diese Lizenzvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung”) ist ein verbindlicher Rechtsvertrag zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Ajax Systems Distribution” (im Folgenden „AS Distribution” LLC), einer in der Ukraine registrierten Gesellschaft mit der Identifikationsnummer 42600365 und Sitz in der Stepan-Bandera-Str. 9, Kyiw, Ukraine, 04073, und einem gewerblichen Nutzer der Softwareprodukte von Ajax Systems (im Folgenden „Software”), z. B. Ajax PRO Desktop (im Folgenden „Lizenznehmer” oder „Sie”, je nach Kontext).
Mit der Ausführung einer der in Abschnitt 1.4 dieser Vereinbarung beschriebenen Handlungen erklären und garantieren Sie, dass Sie rechtsfähig und befugt sind, eine verbindliche Vereinbarung zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuschließen. Zudem garantieren Sie, dass die Software ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung und allen geltenden Gesetzen verwendet wird.
1. Einführende Begriffe
1.1. Diese Vereinbarung bezieht sich nur auf die kommerzielle Nutzung der Software von Ajax. Sie gilt nicht für Endnutzer von Ajax Produkten, es sei denn, die Art der Nutzung der Software ergibt etwas anderes oder ein Endnutzer möchte die Software zusammen mit kommerziellen Partnern von Ajax nutzen. Diese Vereinbarung gilt in keinem Fall für die Nutzung von:
- Ajax Security System App; und
- jede andere Ajax Software, die sich an Endnutzer von Ajax Produkten richtet.
1.2. Diese Vereinbarung kann durch Verweis in ein anderes Dokument (Antrag, Vertrag usw.) aufgenommen werden und bildet dann einen integralen Bestandteil davon. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Wortlaut der Vereinbarung und dem entsprechenden Dokument hat die Vereinbarung Vorrang, es sei denn, im Dokument wird ausdrücklich etwas anderes hervorgehoben. Die Vereinbarung und das zugehörige Dokument stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Ajax und Ihnen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen in Bezug auf diesen Gegenstand.
1.3. Sie müssen die Vereinbarung lesen, bevor Sie eine der in Abschnitt 1.4 genannten Handlungen vornehmen. Wenn Sie mit einer der hierin enthaltenen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren oder verwenden oder andere unten aufgeführte Handlungen vornehmen und müssen die Nutzung der Software und aller damit verbundenen Materialien/Daten einstellen.
1.4. Die Einhaltung der Vereinbarung ist während der gesamten Zeit der Nutzung der Software obligatorisch. Es wird davon ausgegangen, dass Sie der Vereinbarung zugestimmt und sie als für Sie verbindlich akzeptiert haben, wenn mindestens einer der folgenden Umstände eintritt:
- Sie haben ein Dokument unterzeichnet oder anderweitig bestätigt, das auf die Vereinbarung Bezug nimmt;
- Sie haben die Software, ihre Installationsdatei oder eine ihrer Komponenten heruntergeladen oder auf sonstige Weise (online oder offline) erhalten;
- Sie haben die Software installiert, geöffnet oder anderweitig genutzt, entweder selbst oder im Namen einer anderen Person oder juristischen Einheit;
- Sie haben ein Konto in der Software erstellt (sofern für die betreffende Software anwendbar);
- Sie haben uns bezüglich der Software über unsere Website, über die auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten oder direkt über die Software kontaktiert.
1.5. Wir behalten uns das Recht vor, die Vereinbarung (und alle wesentlichen Bestandteile davon) sowie die Funktionalität der Software von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen und ohne Ihre vorherige Zustimmung zu ändern, zu ergänzen oder anderweitig anzupassen. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig diese Seite und testen Sie die Software, um sicherzustellen, dass Sie mit allen Änderungen einverstanden sind. Wenn Sie die Software oder die zugehörigen Materialien auch nach den Änderungen weiterhin nutzen, gilt dies als Ihre Zustimmung zu den entsprechenden Anpassungen der Software und/oder der Vereinbarung.
1.6. Ajax kann auch eine zusätzliche/aktualisierte Gebühr für die Nutzung der Software festlegen, indem es Ihnen dies 10 Kalendertage im Voraus per E-Mail mitteilt.
2. Lizenzgewährung
2.1. Der Lizenzgeber besitzt alle Eigentumsrechte an der Software. Die Software umfasst alle entsprechenden Komponenten für die Betriebssysteme Windows OS, macOS und andere relevante Plattformen, einschließlich des Quell- und Objektcodes der serverseitigen (Backend), clientseitigen (Frontend) und anderen Programmteile der Software, des Designs, der grafischen Elemente, der Texte, der Sounds und anderer Materialien im Zusammenhang mit der Wartung der Software sowie der entsprechenden Änderungen, Aktualisierungen, Ergänzungen, Upgrades usw.
2.1.1. Der Lizenznehmer ist berechtigt, weitere Sounds (Audiodateien) zu seinem Konto hinzuzufügen. Wenn der Lizenznehmer eine Audiodatei in die Software hochgeladen hat, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter (Autoren oder Inhaber von Eigentumsrechten an der Audiodatei oder den Audiodateien) verletzt, haftet der Lizenzgeber hierfür nicht.
2.1.2. Der Lizenznehmer haftet in vollem Umfang für die Verletzung von Rechten Dritter an der Nutzung der Audiodateien und verpflichtet sich, dem Lizenzgeber Schadensersatz und alle Verluste im Falle von Ansprüchen Dritter zu ersetzen, wenn die Nutzung dieser Audiodateien Rechte dieser Parteien verletzt.
2.2. Für den Fall und für den Zeitraum, in dem der Lizenznehmer die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllt, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, beschränkte, weltweite und widerrufliche Lizenz (Erlaubnis) zur Nutzung der Software zur Überwachung von Sicherheitssystemen und zur Verwaltung von Datenbanken sicherer Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Lizenznehmer (der „Zweck“) in der unten beschriebenen Weise und zu den unten aufgeführten Bedingungen.
2.3. Ajax ist der alleinige Distributor der offiziellen Software-Installationsdatei. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Installationsdateien zu verwenden, die er von Dritten erhalten hat, sofern der Lizenzgeber nichts anderes bestimmt hat.
2.4. Angesichts des digitalen Charakters der Software ist der Lizenzgeber berechtigt, die Software jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, einschließlich der Veröffentlichung von Updates für die Software und der Durchführung von Wartungsarbeiten an der Software, indem er den Lizenznehmer durch eine Ankündigung auf der offiziellen Website des Lizenzgebers oder per E-Mail benachrichtigt.
2.5. Weder im Rahmen dieser Vereinbarung noch in anderen Dokumenten werden dem Lizenznehmer Rechte an geistigem Eigentum an der Software übertragen (oder abgetreten).
2.6. Diese Vereinbarung enthält keine stillschweigenden Rechte, Bedingungen oder Bestimmungen. Das bedeutet, dass dem Lizenznehmer durch diese Vereinbarung nur die ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährten Rechte zustehen und keine weiteren. Darüber hinaus dürfen keine Bestimmungen als durch die Vereinbarung vorgesehen angesehen werden, die hierin nicht direkt aufgeführt sind.
2.7. Der Lizenznehmer räumt dem Lizenzgeber hiermit das Recht ein, seine Marken und sein Logo als Partner des Lizenzgebers zu verwenden. Dazu veröffentlicht der Lizenzgeber sie auf seiner offiziellen Website sowie in allen Marketing- und Werbematerialien.
2.8. Da der Ruf des Lizenzgebers von höchster Bedeutung ist, darf der Lizenznehmer keine Maßnahmen ergreifen, die sich nachteilig auf den Lizenzgeber oder eines der Mitgliedsunternehmen der Gruppe von Ajax Systems und deren jeweiliges Image, ihre Marke, ihren Ruf, ihre Produkte und Dienstleistungen auswirken oder diese innerhalb oder außerhalb der Vereinbarung ohne zeitliche Begrenzung in ein negatives oder abwertendes Licht rücken.
2.9. Sollte der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung der Vereinbarung verstoßen oder deren Erfüllung umgehen, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Lizenz unverzüglich zu widerrufen oder zu entziehen.
3. Lizenzumfang
3.1. Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software für den folgenden Zweck zu verwenden:
- Um die Software-Installationsdatei vom Lizenzgeber zu erhalten und die Software auf den Geräten zu installieren.
- Um auf die Software zuzugreifen und ihre Funktionalität auf die vom Lizenzgeber vorgesehenen Weise und gemäß den Anweisungen des Lizenzgebers sowie dem Benutzerhandbuch der Software zu nutzen.
- Um das Softwarekonto (das „Konto“) zu erstellen und zu nutzen, sofern für die Software zutreffend.
- Um den Mitarbeitenden des Lizenznehmers Zugang zu den Unterkonten des Kontos zu gewähren.
- Um bei Bedarf neue Einrichtungen (Hub-Zentralen) zum Konto hinzuzufügen und zu verwalten, sofern dies für die Software zutrifft.
3.2. Sofern zutreffend, handelt es sich bei dem Konto um den virtuellen Bereich des Lizenznehmers innerhalb der Software; der Lizenznehmer kann nur dann auf das Konto zugreifen, wenn er das Verifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Es gelten die folgenden Regeln:
- Der Lizenznehmer darf bei der Erstellung des Kontos, bei dessen Verifizierung oder bei der Nutzung der Software ausschließlich zuverlässige und genaue Daten bereitstellen und darf Daten Dritter nicht ohne deren Zustimmung verwenden.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle von ihm bereitgestellten Daten während der gesamten Laufzeit des Vertrags auf dem neuesten Stand zu halten.
- Im Falle einer Änderung der dem Lizenzgeber übermittelten Daten des Lizenznehmers hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Datum der Änderung zu benachrichtigen und die geänderten Daten sowie eine Kopie der Dokumente zu übermitteln.
- Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit der Zugangsdaten, deren Speicherung und dafür, dass diese nicht an Dritte zugänglich sind. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzung dieser Zugangsdaten durch Dritte.
- Alle über das Konto des Lizenznehmers vorgenommenen Aktionen gelten als vom Lizenznehmer selbst durchgeführt.
- Das Konto kann Unterkonten von Mitarbeitenden des Lizenznehmers mit unterschiedlichen Zugriffsebenen auf die Software umfassen. Alle Aktionen, die ein Mitarbeitende des Lizenznehmers in der Software durchführt, sowie alle an Ajax weitergeleiteten Befehle werden als vom Lizenznehmer ausgeführt bzw. weitergeleitet betrachtet und haben rechtliche Konsequenzen für den Lizenznehmer.
3.3. Dem Lizenznehmer ist Folgendes untersagt:
- Unterlizenzen zu erteilen oder die hierunter erhaltenen Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte zu übertragen oder über diese Rechte zu verfügen.
- Rechte an der Software oder an einer ihrer Komponenten sowie an anderer Software, die identisch mit oder der Software ähnlich ist, im Namen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu registrieren oder zu unterstützen bzw. zu fördern.
- Die Software im Rahmen einer gemeinsamen Nutzung oder auf andere nicht autorisierte Weise zu verwenden.
- Die Software zu ändern, sie als für Menschen oder Maschinen lesbaren Quellcode zu verwenden oder Programmcode (Objektcode) aus der Software zu extrahieren.
- Die Software oder Teile davon zu zerlegen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder abgeleitete Werke zu erstellen bzw. einen entsprechenden Versuch zu unternehmen.
- Die Software zu zerlegen oder jegliche Elemente/Objekte aus der Software zu extrahieren.
- Die Software oder Teile bzw. Komponenten der Software zu kopieren.
- Mechanismen, Software oder Skripten zu verwenden, die direkt oder indirekt mit der Software interagieren und auf die der Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung keinen Zugriff hat.
- Die elektronische Integrität der Software zu beeinträchtigen, zu versuchen, den Schutz der Software zu umgehen, oder bösartige Software zu verbreiten, die dem Lizenzgeber, der Software oder anderen Lizenznehmern, Kunden oder Partnern von Ajax Schaden zufügen könnte.
- Informationen, die in der Software enthalten sind, einschließlich solcher, die als Ergebnis der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer entstanden sind, offenzulegen; und
- die Software in einer sonstigen Weise zu verwenden, die nicht unter Abschnitt 3.1 dieser Bedingungen fällt.
3.4. Um jegliche Zweifel auszuschließen, dürfen Sie die Lizenz sowie Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abtreten oder übertragen.
4. Garantien, Haftungsausschlüsse und Einschränkungen
4.1. Die Software wird „wie besehen” und „wie verfügbar” bereitgestellt. Dies bedeutet, dass der Lizenzgeber nicht garantiert, dass die Software zeitnah, fehlerfrei und regelmäßig bereitgestellt wird. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software auf allen Geräten und unter allen speziellen Bedingungen ordnungsgemäß funktioniert. Der Lizenzgeber garantiert keine bestimmten Ergebnisse bei der Verwendung der Software.
4.2. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir und unsere verbundenen Personen (Mitarbeiter, Auftragnehmer, Aktionäre, Beauftragte, Vertreter, Partner sowie sonstige Vertreter und Rechtsberater) nicht für Ungenauigkeiten oder Auslassungen in Informationsmaterialien sowie für besondere, indirekte oder Folgeschäden oder Verluste, entgangene Gewinne, Umsätze, Geschäfte oder Einnahmen, Betriebsunterbrechungen, den Verlust erwarteter Einsparungen, den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Informationen, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Goodwill oder Reputation, die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software oder der zugehörigen Materialien verursacht werden oder damit in Zusammenhang stehen, sowie für Schäden, Forderungen und andere Handlungen, die in jeder Phase der Nutzung der Software auftreten können.
4.3. Der Lizenznehmer nutzt die Software auf eigenes Risiko. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Verluste oder Schäden, die ihm oder Dritten durch die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer entstehen.
4.4. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere maximale Gesamthaftung aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, auf 1.000 US-Dollar begrenzt.
4.5. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Daten über die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu verarbeiten und zu analysieren, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Anzahl der vom Lizenznehmer bei Endbenutzern installierten Ajax Produkte, die Art dieser Produkte, die Region und den Zeitpunkt ihrer Installation, gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung. Als Folge dieser Verarbeitung kann der Lizenzgeber direkt mit dem Lizenznehmer zu kommerziellen und Marketingzwecken sowie zur Verbesserung des Benutzererlebnisses und zur Erfüllung anderer Bedürfnisse kommunizieren. Falls der Lizenzgeber im Zuge der Datenverarbeitung Zugriff auf Endnutzerdaten erhält, unterliegt diese Verarbeitung der Ajax Datenschutzrichtlinie.
5. Vertraulichkeit
5.1. Jede Partei erkennt an, dass alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung erhalten hat, ausschließlich für die Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden dürfen. Jede Partei ist zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet. Darüber hinaus ist diese Partei nicht dazu berechtigt, diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
5.2. Der Begriff „Vertrauliche Informationen” umfasst Informationen und Unterlagen, die von einer Partei in jeglicher Form an die andere Partei weitergegeben werden, den Parteien gehören und von den Parteien während der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwendet oder erworben werden.
5.3. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem Ideen, Konzepte, Geschäftspläne, Erfindungen, Entdeckungen, Formeln, Produktionsverfahren, Designlösungen, Spezifikationen, Prototypen, Modelle, Verbesserungen, Anwendungen, technische und technologische Daten und Namen, unabhängig davon, ob sie in irgendeiner Weise patentiert, registriert oder anderweitig öffentlich geschützt sind.
5.4. Jede Partei verpflichtet sich, die von der anderen Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für drei (3) Jahre nach deren Beendigung erhaltenen vertraulichen Informationen nicht offenzulegen.
6. Laufzeit und Kündigung. Anwendbares Recht und Streitbeilegung.
6.1. Die Vereinbarung tritt am Tag ihres Inkrafttretens in Kraft und bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien wirksam, jedoch spätestens bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen der Parteien.
6.2. Neben den allgemeinen Kündigungsgründen, die im geltenden Recht verankert sind, kann die Vereinbarung in den folgenden Fällen gekündigt werden:
- aus irgendeinem Grund durch den Lizenznehmer mit einer Frist von 10 Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Lizenzgeber;
- durch unverzügliche Benachrichtigung des Lizenzgebers im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung;
- durch den Lizenzgeber, falls der Lizenznehmer die geänderten Bestimmungen dieser Vereinbarung/Gebühren gemäß den Abschnitten 1.5 und 1.6 dieser Vereinbarung nicht akzeptiert; somit gilt die Vereinbarung an dem Tag als beendet, an dem die Änderungen in Kraft treten.
6.3. Artikel 5 dieser Vereinbarung ist abtrennbar und bleibt auch nach Ablauf, Beendigung oder Ungültigkeit der Vereinbarung bestehen.
7. Benutzererklärung
Durch die Nutzung der Produkte und Software von Ajax stimmen Sie den folgenden Bestimmungen zu:
7.1. Sie verpflichten sich, die Produkte und die Software ethisch und rechtmäßig zu verwenden, in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsakten und anwendbarer nationaler Gesetzgebung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz personenbezogener Daten, geistiges Eigentum, internationale Sanktionen usw.
7.2. Sie stellen Ajax genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung und verpflichten sich, diese bei Bedarf zu aktualisieren.
7.3. Sie verwenden Ihren echten Namen, Ihren tatsächlichen Standort und sonstige echte Angaben.
7.4. Sie dürfen die Produkte und die Software nicht unter einer falschen oder fiktiven Identität verwenden, und zwar aus keinem Grund, einschließlich des Erhalts von Dienstleistungen in Rechtsräumen, die den Sanktionen der Vereinigten Staaten, der EU, der Ukraine, der Republik Zypern oder anderer Staaten unterliegen.
7.5. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ajax das Recht hat, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen, wenn der Lizenznehmer und/oder die Mitglieder des Lizenznehmers, der letztendliche oder wirtschaftliche Eigentümer des Lizenznehmers in den Sanktionslisten der Kontrollbehörden der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Republik Zypern, der Ukraine und der Europäischen Union aufgeführt sind und wenn Sanktionsmaßnahmen gegen den Lizenznehmer verhängt werden.
8. Sonstiges
8.1. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer einzelnen Vertragbestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragbestimmungen nicht. Diese sind in jeder Hinsicht so auszulegen, als wäre die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung nicht enthalten. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erklären die Parteien, dass sie den Gegenstand und die Bedingungen des Vertrags vollständig verstehen.
8.2. Nichts in diesem Vertrag ist darauf gerichtet, irgendeine Form einer Partnerschaft, Anstellung oder eines Joint Ventures zwischen Ihnen und uns zu begründen. Sie und wir sind keine Vertreter; weder Sie noch wir können Verträge oder andere Dokumente/Transaktionen im Namen des jeweils anderen oder als Vertreter des jeweils anderen abschließen.
8.3. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an support@ajax.systems.